Definitionen Die wichtigsten Begriffe, die in der Terminologielehre Anwendung finden, sind (alle definiert nach DIN 2342): Terminologie: Gesamtbestand der Begriffe und ihrer Benennungen in einem Fachgebiet (auch: Fachwortschatz). Terminus: Das zusammengehörige Paar aus einem Begriff und seiner Benennung als Element einer Terminologie (auch: Fachwort). Begriff: Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird. Anmerkung: wird sprachlich durch Benennungen (und Definitionen) repräsentiert. Benennung: Aus einem Wort oder mehreren Wörtern bestehende Bezeichnung. Definition/Umschreibung: Begriffsbestimmung mit sprachlichen Mitteln. Alle Rechtsterminologie-News